Naturgefahrenkarte der Gemeinde Bretzwil

Das Siedlungsgebiet von Bretzwil ist von folgenden Naturgefahrenprozessen betroffen:

  • Wasser (Hochwasser, Überschwemmungen, Übersarung, Erosion, Absenkung)
  • Rutschung (Rutschungen und Hangmuren)
  • Sturz (Bergsturz, Felssturz, Blockschlag, Steinschlag)

Am häufigsten treten die Wassergefahren auf. Sowohl entlang des Seebachs, als auch entlang dessen Seitenbäche treten mittlere, stellenweise bis erhebliche Gefährdungen im Siedlungsraum auf. Die Seitenbäche in Bretzwil können bezüglich ihrer Gefährdung folgendermassen charakterisiert werden:

  • Büelbächli, Pfarrmattbächli, Freisnechtbächli, Wäschbächli, Laublochbächli, Muserholzbächli: Aus diesen sehr kleinen Einzugsgebieten wird nur wenig Material und Wasser geliefert. Es sind nur geringe Prozessintensitäten zu erwarten. Durch die Häufigkeit der erwarteten Ereignisse ergeben sich jedoch blaue Gefahrenflächen.
  • Aubach, Rennenbach, Sagibächli: Die blauen Gefahrenflächen sind hier bedingt durch häufige leichte Überschwemmungen sowie mittlere Prozessintensitäten bei 100-jährlichen Ereignissen.
  • Im Winkelbächli sind in Gerinnenähe auch hohe Prozessintensitäten möglich (rote Gefahrenflächen). Die blauen Flächen sind bedingt durch mittlere Prozessintensitäten ab häufigen Ereignissen.
  • Im Seebach sind blaue Gefahrenflächen vorhanden, welche durch häufige leichte Überschwemmungen sowie durch mittlere Prozessintensitäten bei häufigen und mittleren Ereignissen bedingt sind.

Der Perimeter wird über weite Bereiche durch Rutschungsprozesse gefährdet. Im südlichen Teil sind dies permanente Rutschungen mit einer geringen Gefährdung. Vorweigend im Norden und Nordwesten des Perimeters sind an steilen Hängen spontane Rutschungen mit mehrheitlich geringer, selten mittlerer Gefahrenstufe möglich.

Stein- und Blockschlag treten örtlich begrenzt entlang der sehr steilen Talflanken auf. Die Gefährdung ist im Allgemeinen gering bis mittel und wurde nur im Bereich "Sagenmätteli" als erheblich beurteilt.

Die vorliegende Gefahrenbeurteilung basiert auf den aktuellen geomorphologischen und klimatischen Verhältnissen sowie dem rezenten Vegetationsbewuchs. Änderungen der Situation durch beispielsweise Windfall in Schutzwäldern, Realisierung von Schutzmassnahmen, etc. verlangen eine Neubeurteilung der lokalen Gefahrensituation.

Auf Basis der Gefahrenkartierung wurde eine Auslegeordnung von möglichen Massnahmen zum Schutz vor Wasser- und Massenbewegungsgefahren erstellt. Diese aufgeführten Massnahmen sind als Vorschläge zu verstehen, welche Ideen für das weitere Vorgehen liefern. Die genannten Massnahmen sind in keiner Weise verbindlich. Hingegen zeigt die festgestellte Gefährdung den zuständigen Stellen einen Handlungsbedarf an.